Was passiert, wenn es zum Unfall gekommen ist?

„Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt ist geradezu fahrlässig“ – das sagt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main. 
Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13). Also handeln Sie nicht fahrlässig, sondern nehmen Sie von Anfang an Kontakt zu uns auf – wir helfen gerne weiter. Reden Sie nicht mit der gegnerischen Versicherung, lassen Sie uns das für Sie erledigen.

Was kann ich tun?

Diese Frage wissen viele Betroffene nicht zu beantworten. Glücklicherweise haben die wenigsten Verkehrsteilnehmer Erfahrungen mit Verkehrsunfällen. Man steht regelrecht unter Schock und schnell macht man vor Ort falsche Angaben. Benutzen Sie Ihr Mobil-Telefon und machen Sie Fotos. Rufen Sie die Polizei zwecks Dokumentation und machen Sie von Ihrem Schweigerecht gegenüber den Polizisten Gebrauch, falls Sie den Unfall verursacht haben – „Schweigen ist Gold!“. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich vertreten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche; auch die Anwaltskosten hat die Versicherung als weitere Schadensersatzposition zu ersetzen.

Wie kann ich Vorsorge treffen?

Vorsorge kann und sollte man treffen, indem man eine sog. Vorsorgevollmacht errichtet, um die gerichtliche Anordnung der Betreuung zu vermeiden. Wie geht es nach einem Unfall weiter, wenn ich im Krankenhaus liege und bspw. ohne Bewusstsein bin? Auch das Errichten einer Patientenverfügung ist generell zu empfehlen, genauso wie ein Testament. Das ist nicht nur etwas für „alte Leute“. Beim Abfassen entsprechender Dokumente helfen wir gerne weiter.

Oder Sie verlassen sich auf Ihren „Schutzengel“, wie diese Mitmenschen auf folgendem Videoclip?